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Alwin Krey

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Agenturleiter | Experte für Sach- & Gewerbevers.

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Roderik Engelhardt

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Experte für Baufinanzierungen & Versicherungen

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Bahaa El Khodr

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Azubi Kaufmann für Versicherung & Finanzen

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Horst Peters

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Versicherungsfachmann (BWV)

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Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (gem. EU Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor)

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt in sämtlichen Bereichen unseres Lebens an Bedeutung. Dies gilt auch für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. So kann durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investmententscheidungsprozess das Eintreten solcher Risiken möglichst frühzeitig erkannt, und die Auswirkungen auf den Wert der Investition oder den Fonds minimiert werden. Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden negative Auswirkungen insbesondere auf Umwelt- und soziale Belange reduziert. Auch soll die Vergütung keinen negativen Einfluss auf die Vermittlung von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten haben.

Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S. A. verfügen über Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen.

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S.A. informieren darüber hier

https://www.ergo.com/de/Unternehmen/Corporate-Governance/EU-Offenlegungsverordnung

Der strategischen Ausrichtung der zuvor genannten Gesellschaften schließe ich mich dadurch an, dass ich bei meiner Beratung ausschließlich Versicherungsanlageprodukte der genannten Unternehmen berücksichtige und so Nachhaltigkeitsrisiken bei meiner Beratung miteinschließe. Dadurch ist gewährleistet, dass meinen Kunden nur solche Versicherungsanlageprodukte empfohlen werden, bei denen die dargestellten Strategien umgesetzt werden. Ich als Ihr Vermittler kenne diese Strategien und berücksichtige sie im Rahmen meiner Versicherungsberatung.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S. A berücksichtigen nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategien.

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S.A. informieren darüber ausführlich hier

https://www.ergo.com/de/Unternehmen/Corporate-Governance/EU-Offenlegungsverordnung

Ich kenne und berücksichtige diese Strategien bei meiner Beratungstätigkeit, indem ich dem Kunden Transparenz hierüber verschaffe.

 

Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Meine Vergütung als Vermittler steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Versicherungsanlageprodukten einhergehen. Dies gilt ebenso für die Vergütung der Angestellten in meiner Agentur und/oder sonstige für die Agentur tätige Personen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hat insbesondere keinen Einfluss darauf, ob ich für die Vermittlung eines Versicherungsanlageproduktes eine Vergütung erhalte oder darauf, wie hoch diese Vergütung ausfällt. Gleiches gilt für die Vergütung von Mitarbeitern und/oder sonstigen für die Agentur tätigen Personen.

Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (gem. EU Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor)

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt in sämtlichen Bereichen unseres Lebens an Bedeutung. Dies gilt auch für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. So kann durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investmententscheidungsprozess das Eintreten solcher Risiken möglichst frühzeitig erkannt, und die Auswirkungen auf den Wert der Investition oder den Fonds minimiert werden. Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden negative Auswirkungen insbesondere auf Umwelt- und soziale Belange reduziert. Auch soll die Vergütung keinen negativen Einfluss auf die Vermittlung von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten haben.

Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S. A. verfügen über Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen.

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S.A. informieren darüber hier

Der strategischen Ausrichtung der zuvor genannten Gesellschaften schließe ich mich dadurch an, dass ich bei meiner Beratung ausschließlich Versicherungsanlageprodukte der genannten Unternehmen berücksichtige und so Nachhaltigkeitsrisiken bei meiner Beratung miteinschließe. Dadurch ist gewährleistet, dass meinen Kunden nur solche Versicherungsanlageprodukte empfohlen werden, bei denen die dargestellten Strategien umgesetzt werden. Ich als Ihr Vermittler kenne diese Strategien und berücksichtige sie im Rahmen meiner Versicherungsberatung.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S. A berücksichtigen nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategien.

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und die ERGO Life S.A. informieren darüber ausführlich hier

Ich kenne und berücksichtige diese Strategien bei meiner Beratungstätigkeit, indem ich dem Kunden Transparenz hierüber verschaffe.

 

Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Meine Vergütung als Vermittler steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Versicherungsanlageprodukten einhergehen. Dies gilt ebenso für die Vergütung der Angestellten in meiner Agentur und/oder sonstige für die Agentur tätige Personen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hat insbesondere keinen Einfluss darauf, ob ich für die Vermittlung eines Versicherungsanlageproduktes eine Vergütung erhalte oder darauf, wie hoch diese Vergütung ausfällt. Gleiches gilt für die Vergütung von Mitarbeitern und/oder sonstigen für die Agentur tätigen Personen.